25.02.2021

Interessentenbeitrag ausgesetzt: Entlastung für Klosterneuburgs Betriebe

Abgeordneter Kaufmann begrüßt die Aussetzung der NÖ Tourismusabgabe für 2021 als „wichtigen Schritt zur Entlastung der Betriebe insbesondere im Tourismus“.

In der letzten Sitzung des NÖ Landtags wurde beschlossen, dass die Einhebung des Interessentenbeitrags auch für das Jahr 2021 ausgesetzt wird. Mit diesem Schritt soll die krisengebeutelte Wirtschaft, insbesondere im Tourismus, entlastet werden. Auch für Klosterneuburgs Unternehmen ergibt sich dadurch eine Entlastung in Höhe von über 200.000 Euro. „COVID-19 und die dadurch verursachte Krise treffen die Wirtschaft und insbesondere die Tourismuswirtschaft weiterhin schwer“, so Landtagsabgeordneter Christoph Kaufmann, der den entsprechenden Antrag miteingebracht hat. „Die erneute Aussetzung dieser Tourismusabgabe bringt daher eine wichtige Erleichterung für die Unternehmerinnen und Unternehmer in Niederösterreich.“

In der letzten Sitzung des NÖ Landtags wurde beschlossen, dass die Einhebung des Interessentenbeitrags auch für das Jahr 2021 ausgesetzt wird. Mit diesem Schritt soll die krisengebeutelte Wirtschaft, insbesondere im Tourismus, entlastet werden. Auch für Klosterneuburgs Unternehmen ergibt sich dadurch eine Entlastung in Höhe von über 200.000 Euro. „COVID-19 und die dadurch verursachte Krise treffen die Wirtschaft und insbesondere die Tourismuswirtschaft weiterhin schwer“, so Landtagsabgeordneter Christoph Kaufmann, der den entsprechenden Antrag miteingebracht hat. „Die erneute Aussetzung dieser Tourismusabgabe bringt daher eine wichtige Erleichterung für die Unternehmerinnen und Unternehmer in Niederösterreich.“

 

Die sogenannten Interessentenbeiträge müssen nicht nur von im Tourismus tätigen Unternehmen entrichtet werden, sondern auch von Gewerbe- und Handwerksbetrieben und persönlichen Dienstleistern wie Frisören oder Fußpflegern. „Die Vorschreibung einer Tourismusabgabe würde insbesondere in der aktuellen Krise zu Unverständnis und weiteren Frust bei den Unternehmerinnen und Unternehmern führen“, meint Kaufmann. Die Aussetzung der Abgabe sei daher ein notwendiger Schritt.

 

Die Interessentenbeiträge als Abgabe gemäß dem NÖ Tourismusgesetz verursachen jährlich für 20.000 niederösterreichische Unternehmen quer über das gesamte Branchenspektrum Kosten von rund 10 Mio. Euro. „Für Klosterneuburg reden wir von einer Entlastung von über 200.000 Euro. Das ist gerade in dieser schwierigen Phase ein weiterer wichtiger Beitrag, um der Wirtschaft durch die Krise zu helfen“, betont der Landtagsabgeordnete. In seiner Funktion als Tourismus- und Sportstadtrat macht er aber auch keinen Hehl daraus „dass ich mir auch eine baldige Öffnung der Gastronomie sowie Sport- und Kulturstätten in Verbindung mit einer konsequenten Teststrategie wünsche!“

 

Durch das erneute Unterbleiben der Einhebung des Interessentenbeitrags 2021 würde es bei der Stadtgemeinde zu Mindereinnahmen kommen, die in der aktuellen Situation jedoch selbst vor budgetären Herausforderungen steht. Daher werden den Gemeinden vom Land Niederösterreich die Einnahmen, die sie durch den Interessentenbeitrag erlangen würden, vergütet. Die Festsetzung erfolgt der Höhe nach gemäß der im Jahr 2020 gewährten Vergütung und beträgt rund EUR 10 Millionen. „Die Auszahlung erfolgt von Amts wegen und gänzlich unbürokratisch. Mein Dank gilt hier vor allem auch Wirtschaftslandesrat Jochen Danninger, der dieses Paket maßgeblich mitverhandelt hat!“ so Christoph Kaufmann abschließend.

Interessentenbeitrag: Der Interessentenbeitrag ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe, die zu 95% in den Gemeinden verbleibt. Die übrigen 5% werden mit dem Land NÖ verrechnet. Der Interessentenbeitrag ist von der Gemeinde mit Bescheid vorzuschreiben. Beim Interessentenbeitrag handelt es sich um einen Jahresbeitrag. Unter Beitragszeitraum ist das Kalenderjahr bzw. optional das abweichende Wirtschaftsjahr zu verstehen.