Neue Raumordnungs-Novelle bringt weiteren Schutz für sensible Ortsstrukturen

Kaufmann: „Vorschlag aus Klosterneuburg wurde zu 100% umgesetzt!

Nach nur vier Monaten im Amt als neuer Abgeordneter im NÖ Landtag kann Christoph Kaufmann seinen ersten großen Erfolg feiern. Mit der am Donnerstag beschlossenen Novelle des NÖ Raumordnungsgesetzes wurden auch die Wünsche seitens der Klosterneuburger Stadtplanung eins zu eins umgesetzt. Mittels Verordnungsermächtigung wird es den Gemeinden nun ermöglicht, auch in der Widmungskategorie Bauland-Kerngebiet eine maximale Anzahl der Wohneinheiten festzulegen. „Mit diesem zusätzlichen Werkzeug können wir auch im Stadtzentrum noch besser planen, wo großvolumiger Wohnbau entstehen soll und wo nicht“, so Kaufmann, der auch als Stadtrat den Planungsausschuss in Klosterneuburg leitet.

 

Schon bisher war es in Wohngebieten möglich, die Anzahl der Wohneinheiten auf maximal drei zu beschränken. Im Stadtgebiet, der sogenannten Kernzone, gab es diese Einschränkung nicht. Dies führte in der Vergangenheit immer wieder zu Konflikten mit der Bevölkerung, die in einer kleinteiligen Siedlungsstruktur keine großvolumigen Wohnbauten als Nachbarn haben wollten. Kaufmann hat sich im Landtag dafür eingesetzt, dass zum Schutz des strukturellen Charakters nun auch im Zentrum die maximale Anzahl der Wohneinheiten auf sechs, zwölf oder zwanzig Einheiten pro Grundstück begrenzt werden kann. „Es ist ein mächtiges Werkzeug, dass wir sehr behutsam und mit Bedacht anwenden sollten. Wir werden aber umgehend damit starten, die Kerngebiete Klosterneuburgs dahingehend zu überprüfen, wo eine Beschränkung der Wohneinheiten Sinn macht.“

 

Als Entscheidungsgrundlage für eine solche Beschränkung soll der tatsächliche Umgebungsbestand bewertet werden. Aber auch die Ergebnisse aus dem neuen Örtlichen Entwicklungskonzept (ÖEK) werden in weiterer Folge darüber entscheiden, wo noch großvolumige Wohnbauten in Klosterneuburg entstehen können. Die Vorbereitungen für das ÖEK laufen bereits, nächstes Jahr soll dann gemeinsam mit der Bevölkerung die „Vision 2030“ für die weitere Entwicklung Klosterneuburgs erarbeitet werden.